Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf gelbem Papier hat ausgedient. Ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend.
So müssen ab dem 1. Januar 2023 Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings – zumindest vorerst – erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.
Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.
Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Privatärzte, Ärzte im Ausland und Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten.
Wir haben die wichtigsten Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Sie in unserem OnePager zusammengefasst.
OnePager: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
IKK Video YouTube: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung