1. Januar 2023 / Veröffentlicht in Business, Pflichten
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) auf gelbem Papier hat ausgedient. Ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auch für Arbeitgeber verpflichtend. So müssen ab dem 1. Januar 2023 Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings – zumindest vorerst – erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als