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Sofortmeldung

Die Sofortmeldung

In Abhängigkeit von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit unterliegen zahlreiche Unternehmen der sog. Sofortmeldepflicht.

Bei der Sofortmeldung handelt es sich um eine Meldung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen beschäftigt wird.

Wann muss eine Sofortmeldung erstellt werden?

Die Sofortmeldung ist vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder einem Service-Rechenzentrum spätestens bei Beschäftigungsaufnahme mittels Datenübertragung direkt an die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund DSRV zu übermitteln. Fängt der Mitarbeiter um 8:00 Uhr mit dem Job an, muss spätestens um 8:00 Uhr eine Sofortmeldung abgegeben werden. Sehr gerne übernehmen wir die Sofortmeldung für Sie.

Sofortmeldung

Checkliste Lohnmandat zum Download

Hier können Sie sich unsere Checkliste Lohnmandat als PDF herunterladen.

Nähere Informationen zur Sofortmeldepflicht

Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:

  • im Baugewerbe
  • im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • im Personenbeförderungsgewerbe
  • im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
  • im Schaustellergewerbe
  • bei Unternehmen der Forstwirtschaft
  • im Gebäudereinigungsgewerbe
  • bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  • in der Fleischwirtschaft

Im Falle einer Kontrolle sind nach § 8 Abs. 3 SchwarzarbG bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten - zu denen nun auch die Abgabe einer Sofortmeldung zählt drohen erhebliche Bußgelder. Diese gilt es dringend zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei. Teilen Sie uns die relevanten Daten rechtzeitig mit und wir nehmen die Sofortmeldnug fristgerecht für Sie vor.

Die für die Sofortmeldung notwendigen Daten können Sie uns entweder per E-Mail, per Fax oder durch das unten aufzurufende Formular übermitteln. Wir werden diese Daten für Sie an die Deutsche Rentenversicherung melden.

Bitte bedenken Sie, dass bei einer Übermittlungen außerhalb unserer Kernarbeitszeit (d.h. Freitag nach 15.00 Uhr; samstags, sonntags) die Sofortmeldung durch uns erst am nächsten Arbeitstag erstellt werden kann.

Haben Sie noch Fragen zur Lohnabrechnung?

Wir sind gerne für Sie da

Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Wir stehen Ihnen unter nachstehendem Kontaktdaten gerne zur Verfügung

Per E-Mail: lohnbuchhaltung@schlecht-partner.de

Schlecht und Partner
Friedhofstraße 45/47
70191 Stuttgart
Tel.: 0711 40 05 40 50

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Tel.: 089 24 29 16 0

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