In Abhängigkeit von der jeweiligen Branchenzugehörigkeit unterliegen zahlreiche Unternehmen der sog. Sofortmeldepflicht.
Bei der Sofortmeldung handelt es sich um eine Meldung des Arbeitgebers, wenn der Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen beschäftigt wird.
Hier können Sie sich unsere Checkliste Lohnmandat als PDF herunterladen.
Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung zu melden, sofern sie Personen in folgenden Wirtschaftsbereichen oder Wirtschaftszweigen beschäftigen:
Im Falle einer Kontrolle sind nach § 8 Abs. 3 SchwarzarbG bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten - zu denen nun auch die Abgabe einer Sofortmeldung zählt drohen erhebliche Bußgelder. Diese gilt es dringend zu vermeiden. Wir unterstützen Sie dabei. Teilen Sie uns die relevanten Daten rechtzeitig mit und wir nehmen die Sofortmeldnug fristgerecht für Sie vor.
Die für die Sofortmeldung notwendigen Daten können Sie uns entweder per E-Mail, per Fax oder durch das unten aufzurufende Formular übermitteln. Wir werden diese Daten für Sie an die Deutsche Rentenversicherung melden.
Bitte bedenken Sie, dass bei einer Übermittlungen außerhalb unserer Kernarbeitszeit (d.h. Freitag nach 15.00 Uhr; samstags, sonntags) die Sofortmeldung durch uns erst am nächsten Arbeitstag erstellt werden kann.
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.
Wir stehen Ihnen unter nachstehendem Kontaktdaten gerne zur Verfügung
Per E-Mail: lohnbuchhaltung@schlecht-partner.de
Schlecht und Partner
Friedhofstraße 45/47
70191 Stuttgart
Tel.: 0711 40 05 40 50
Schlecht und Partner
Barer Straße 7
80333 München
Tel.: 089 24 29 16 0