Antworten auf häufige Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Mit der Inflationsausgleichsprämie gehen zahlreiche Fragen einher, die bei Arbeitgebern in der Umsetzung Schwierigkeiten bereiten. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen zusammengefasst und
Ihnen Antworten hierzu in unserem nachstehenden FAQ |Inflationsausgleichsprämie zusammengefasst.

FAQ: Inflationsausgleichsprämie

Auch das das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen FAQ-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Wir stellen Ihnen den Link zum Katalog sowie ergänzende Informationen zur Verfügung.

BMF | FAQ des Bundesministerium der Finanzen